Das Angebot richtet sich an Menschen mit einem besonderen Versorgungsbedarf.
Unsere Patient*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Es muss eine geistige Behinderung und/oder schwere Mehrfachbehinderungen vorliegen, die mindestens mit einem Grad der Behinderung von 50 ausgewiesen sind. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist gewünscht, aber keine Grundvoraussetzung.
Außerdem können ehemalige SPZ-Patient*innen ungeachtet der oben genannten Voraussetzungen im MZEB vorstellig werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
